Lichtraumprofil an Waldwegen freihalten!
Waldbesitzer werden gebeten, an ihren Waldwegen das Lichtraumprofil freizuhalten. Dieses Profil sollte auf gesamter Wegbreite und mindestens 2 Meter ab Schotterkante beidseits bis zu einer Höhe von 4,50 Metern frei von Ästen und Bewuchs sein. Ein ausreichendes Lichtraumprofil ist wichtig für die Befahrbarkeit mit Forstmaschinen, die Holzabfuhr, die Trocknung des Weges und die Mäharbeiten der Bankette.
Detaillierte Hinweise:
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Lichtraumprofil:
Das Lichtraumprofil beschreibt die freizuhaltende Zone über dem Waldweg in Höhe und Breite, die für die Durchfahrt von Fahrzeugen und Maschinen benötigt wird.
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Abmessungen:
Das Lichtraumprofil sollte auf gesamter Wegbreite und mindestens 2 Meter beidseits der Schotterkante von Ästen und Bewuchs befreit sein. Die lichte Höhe sollte mindestens 4,50 Meter betragen.
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Bedeutung:
Ein freigehaltenes Lichtraumprofil ist wichtig für die bequeme und sichere Nutzung des Weges durch Forstmaschinen und für die Holzabfuhr. Zudem fördert es die Trocknung des Weges und beugt Schäden vor.
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Verkehrssicherungspflicht:
Waldbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht im Wald, die auch die Freihaltung des Lichtraumprofils umfasst. -
Handlungsaufforderung:
Waldbesitzer werden aufgefordert, das Lichtraumprofil ganzjährig freizuhalten. Sollte dies nicht geschehen, kann das Forstamt im Auftrag der Gemeinde die Freischneidung organisieren.
Wir weisen darauf hin, dass an zugewachsenen Wegen keine Mäharbeiten seitens der Gemeinde Wachau durchgeführt werden.
Künzelmann
Bürgermeister