"Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle"

Fördermittel im Rahmen des Investitionsprogramms für das Jahr 2022

Das Landratsamt Bautzen hat für das Jahr 2022 wieder Fördermittel im Rahmen des Investitionsprogrammes "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgereicht bekommen und darf diese an verschiedene Projekte im Landkreis Bautzen weiterverteilen.

Das Ziel des Investitionsprogrammes ist es, Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen, indem ihnen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglicht oder erleichtert wird. In den vergangenen Jahren sind im Rahmen dieses Programmes unter anderem barrierefreie Zugänge, barrierefreie Sanitäranlagen, aber auch verschiedene Leitsysteme geschaffen worden.

Die Fördermittel sollen

  1. für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, bereitgestellt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.
  2. für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.

Die Förderung öffentlich kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Hierzu zählen insbesondere Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Volkshochschulen u.a.

In Frage kommende Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen könnten unter anderem Betriebe im Gastronomiebereich, Vereine, Kirchen und im Besonderen ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen sein.

Interessierte Betreiber oder Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen können bis zum 30.11.2021 Fördermittel für ihre geplante Maßnahme beim Landratsamt Bautzen beantragen.

Das entsprechende Antragsformular ist als Anlage angefügt, kann aber auch von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden.

Das Formular ist ausgefüllt, mit den beizufügenden Unterlagen und nur im PDF-Format an folgende E-Mail Adresse zu senden: lieblingsplaetze@lra-bautzen.de.

Unvollständige Anträge oder Anträge, die erst nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht bei der Auswahl der nach dem Investitionsprogramm für 2022 geförderten Projekte berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Förderung begründet außerdem noch keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung der Maßnahme bei der Verteilung der Fördermittel. Nach Auswahl der Projekte, die über dieses Förderprogramm in 2022 gefördert werden, erfolgt eine Information an die Antragsteller über das Ergebnis und das weitere Vorgehen.

Ebenfalls als Anlage angefügt ist ein Auszug aus der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle". Diesem können weitere Informationen zur Zielstellung und dem Verfahren des Förderprogrammes entnommen werden.

Für weiterführende Fragen steht allen Interessierten Frau Dorothea Eue telefonisch (03591 5251-50012) oder per E-Mail (lieblingsplaetze@lra-bautzen.de) gern zur Verfügung.

Anlagen:

Antragsformular

Auszug aus der Bekanntmachung des SMS

DIN Merkblatt Gebäude

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