Ruhe, bitte! Informationen und Hinweise zum Lärmschutz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wachau,

im täglichen Miteinander kommt es häufig zu Störungen durch Lärm. Um ein einvernehmliches Miteinander zu gewährleisten, wurden vom Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsvorschriften zur Lärmverminderung geschaffen.

In der Polizeiverordnung der Gemeinde Wachau ist im Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen unter § 7 der Schutz der persönlichen Ruhe mit Bezug auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV eindeutig geregelt.

Hier gelangen Sie zu Auszügen der oben genannten rechtlichen Grundlagen mit den wichtigsten Informationen:

>>>   Auszug aus Polizeiverordnung der Gemeinde Wachau

>>>   Auszug aus Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV

Mit diesen Hinweisen möchten wir an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wachau appellieren, die gesetzlichen Vorschriften im Interesse aller zu befolgen.

Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen


Künzelmann
Bürgermeister

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