Sächsische Ehrenamtskarte

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt landesweit und grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 14 Jahren,
- Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
- Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich,
- bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren,
- ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind durch die Trägerorganisation, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt, zu bestätigen. Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Die Gemeinde Wachau beteiligt sich am Programm "Sächsische Ehrenamtskarte".
Ihren von der Trägerorganisation bestätigten Antrag können Sie per E-Mail an info@wachau.de oder per Post an Gemeinde Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau, senden oder im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung abgeben.
Weitere Informationen zum Programm "Sächsische Ehrenamtskarte" und das Antragsformular erhalten Sie über folgenden Link: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html