Verwaltungsgebäude der Gemeinde Wachau, Teichstraße 2

Gemeinderat der Gemeinde Wachau

Nach der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürger und der nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht außerdem die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Die weiteren Rechte und Pflichten des Gemeinderates sind ebenfalls in der Sächsischen Gemeindeordnung geregelt. Ergänzungen und Konkretisierungen enthalten die Hauptsatzung der Gemeinde Wachau und die Geschäftsordnung des Gemeinderats.

 

Bild Gemeinderat Wachau
Sitzungssaal

Mitglieder des Gemeinderates

Auflistung sortiert nach dem Nachnamen, in alphabetischer Reihenfolge, und Mitgliedschaft

Baumgärtel, Johannes OBL Mitglied Technischer Ausschuss
Hanitzsch, Falk OBL Mitglied Technischer Ausschuss
Hantsche, Ulrike OBL Mitglied Verwaltungsausschuss

Israel, Lothar
(1. stellvertretender Bürgermeister)

OBL Mitglied Verwaltungsausschuss
Jakob, Steffen OBL Mitglied Verwaltungsausschuss
Kretschmer, Michael OBL Mitglied Technischer Ausschuss
Mißbach, Marion OBL Mitglied Verwaltungsausschuss
Schulze, Kathrin OBL Mitglied Technischer Ausschuss

 

Heine, Helmar CDU Mitglied Technischer Ausschuss

Klotsche, Markus
(2. stellvertretender Bürgermeister)

CDU Mitglied Technischer Ausschuss
Reuter, Matthias CDU Mitglied Verwaltungsausschuss
Schneider, Andreas CDU Mitglied Technischer Ausschuss
Trepte, Tina CDU Mitglied Verwaltungsausschuss
Zukowski, Robert CDU Mitglied Verwaltungsausschuss

 

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CDU Gemeindeverband Wachau

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