Grundstücke & Immobilien

Sie suchen ein Grundstück oder eine Immobilie im Gemeindegebiet Wachau?

Dann sind Sie hier richtig.

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Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstückes zur Errichtung einer "Stellplatzanlage"

Ansprechpartner

Gemeinde Wachau, Bauamt, Teichstraße 2, 01454 Wachau
Tel.: 03528/4808-21 / info@wachau.de

Angaben zum Grundstück

Gemarkung: Wachau
Flurstück: Teilfläche 986/21 und 986/19 (Teilfläche ca. 3.550 m²)
Erschließung: Zufahrt vorhanden

Vertragsinhalt; vertragliche Rahmenbedingungen

Mindestgebot:
88.750,00 € Kaufpreis

Sanierungsverpflichtung:
Der Käufer verpflichtet sich, auf der zu erwerbenden Grundstücksteilfläche eine Stellplatzanlage für ca. 90 Fahrzeuge unter Beachtung der Bauvorschriften zu errichten.

Finanzierung:
Das Gebot muss eine schlüssige Darlegung der Finanzierung des Vorhabens mit folgenden Schwerpunkten beinhalten:
- Wirtschaftsplan für den Betrieb, bezogen auf ein Wirtschaftsjahr (Darlegung von Ausgaben/Einnahmen des Erbbauberechtigten, Detailplanung Einnahmen aus Nutzung/Vermietung)
- Angaben zur Finanzierung der Kosten der Errichtung

Bewerbung, Auswahlkriterien

Nutzungsinhalte:
Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie ein aussagekräftiges Nutzungskonzept beinhalten. Die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Wachau ist anzuwenden.

Nutzungs- und Baukonzept:
Dem Gebot ist ein Konzept zur Umsetzung in Kurzform beizufügen. Darin enthalten sind Aussagen:
- zu den technischen Anlagen (Beläge)
- zur Beachtung naturschutzrechtlicher Belange (Ableitung Oberflächenwasser an Ort und Stelle, Eingrünungsformen)

Information zum Bieterverfahren:
Angebote richten Sie bitte bis zum 22.09.2025 in einem mit „Angebot zum Kauf eines Grundstücks für Stellplatzanlage“ gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag an: Gemeinde Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau oder als PDF-Dokument an: info@wachau.de

Sonstiges:
Das Grundstück wird im vorhandenen Zustand übergeben.

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die VOL/VOB findet keine Anwendung. Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden den Bietern Verhandlungsspielräume bezüglich der Mietkonditionen eingeräumt. Die Vergabe des Erbbaurechts bedarf der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Wachau. Die Gemeinde Wachau behält sich vor, von der Vergabe des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Das Verfahren kann jederzeit beendet oder geändert werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Lageplan: PDF-Dokument