Appell an alle Hundebesitzer

Immer wieder beschweren sich Bürger über freilaufende Hunde außerhalb der Ortschaft, auf den Wirtschaftswegen und insbesondere in der Landwehr. Einige, z. B. Muttis mit kleinen Kindern, haben Angst und andere, wie Jogger, Spaziergänger oder Fahrradfahrer, fühlen sich vom Hinterherjagen der Hunde belästigt. Dazu kommen die nicht beseitigten Hinterlassenschaften auf Wegen und Grünflächen.

Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens appelliert die Gemeinde Wachau an alle Hundehalter/innen, sich rücksichtsvoll gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu verhalten und ihren Hund nicht ohne Aufsicht frei laufen zu lassen und seine Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

- Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Seien Sie verantwortungsbewusst und leinen das Tier spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern.

- Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden sollen.

- Während der Nachtzeit sollten im ganzen Gemeindegebiet Hunde an der Leine geführt werden.

- Im Innenbereich und auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sollten Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden.

- In Grün- und Erholungsanlagen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bitte die Hunde nicht frei umherspringen lassen.

- Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Wirtschaftswegen, Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Die Hinterlassenschaften sind mitzunehmen oder über die Hundetoiletten zu entsorgen.

Im Außenbereich können Hunde grundsätzlich unangeleint in der Nähe der Begleitperson umherlaufen. Ein Hundeführer muss allerdings ständig gewährleisten, dass er seine Aufsichtspflicht erfüllen kann. Wenn sich Personen oder Tiere nähern, sind Hunde rechtzeitig anzuleinen.

 

Künzelmann
Bürgermeister

Foto: pixabay

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