Hinweise zu Baumfällungen

In der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres ist es gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatschG aus artenschutzrechtlichen Gründen verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Vom Verbot ausgenommen sind Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Totholz und des jährlichen Zuwachses der Pflanzen. Dabei sind die im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelten Artenschutzbelange zwingend zu beachten.

Die Entfernung unter Schutz gestellter Gehölze (definiert in der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Wachau) ist bei der Gemeindeverwaltung Wachau schriftlich zu beantragen. Das entsprechende Formular „Antrag auf Baumfällung“ steht auf unserer Homepage unter "Formulare und Anträge" zur Verfügung. Der zuständige Sachbearbeiter Herr Voll ist erreichbar über Telefon: 03528 480822 oder per E-Mail: michael.voll@wachau.de.

Wir weisen hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die geltenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Wachau (Gehölzschutzsatzung) unbedingt einzuhalten sind.

Künzelmann
Bürgermeister

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