Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist verboten!

Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober ermöglichte, ist am 22. März 2019 außer Kraft getreten. Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten damit seitdem und ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen des Landratsamtes, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.

Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bioabfälle sind:

- Entsorgung über die Bioabfalltonne – Eine solche kann beim Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Bautzen bestellt werden. Eine Mindestentleerungspflicht besteht nicht.

- Abgabe an einem Grüngutannahmeplatz (siehe Abfallkalender)

Unverändert können Sie weiterhin ihre Garten- und Bioabfälle auf dem selbst genutzten Grundstücken verwerten.

 

Künzelmann
Bürgermeister

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